Wir möchten an dieser Stelle
vor unzulässigen "Nachbauten", die niemals unser Qualitätsniveau
erreichen, warnen.
Bitte beachten Sie: Bei den Nachbauten
ist es nicht möglich oder es funktioniert nur mangelhaft
das Feuer mittels einer eingebauten Mechanik in der Höhe
und in der Ausrichtung zu regulieren. Die Mechanik hierzu fehlt
teilweise gänzlich oder wurde nur unzureichend verbaut.
Lassen Sie sich nicht täuschen!
Bei vielen Produktionen wird
die DIN 4734-1 als neuer "Stand der Technik" mißachtet
und deshalb bestehen diese Bioethanol-Kamine auch den für
Ihre Sicherheit so wichtigen TÜV-Test nicht. Das heißt
für Sie: Wenn Ihr Bioethanolkamin nicht den weiter unten
genannten Verordnungen bezüglich Brand- und Betriebssicherheit
entspricht, droht Versicherungsverlust!
Unsere Bioethanolkamine mit POWERFLAME-System
wurden erstmals mit dem TÜV-Bericht Nr. W-O 1048-00/04
und bis heute in 11 weiteren TÜV-Prüfungen nach den
folgenden Verordnungen erfolgreich geprüft. Ein sicherheitstech-nisch
unbedenklicher Betrieb wurde hier bescheinigt.
1. Beschlüsse des Sachverständigenausschusses
Feuerungsanlagen im DIBT
2. Feuerungsverordnung (BayFeuV)
3. Muster-Feuerungsverodnung (MFeuVO)
4. Grundlegende sicherheitstechnische
Anforderungen.
5. Beachtung der DIN 4734-1
Deshalb: Gehen Sie kein
Risiko ein, sondern kaufen Sie nur das von uns hergestellte
"Original", unser "POWERFLAME-System". Um einer Verwechselung
vorzubeugen sind unsere Herstellerdaten und sicherheitrelevanten
Daten nach DIN sichtbar eingelasert.
Nur wenn die vorgenannten Anforderungen
erfüllt werden, ist das Produkt auch wirklich "genehmigungsfrei".